Eine Baumfällung im urbanen Raum ist notwendig, wenn die Stand- und Bruchsicherheit des jeweiligen Baumes nicht mehr gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich ist hier das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Baumschutzsatzungen der jeweiligen Stadt/Kommune zu beachten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Fällgenehmigung.
In besiedelten Gebieten ist es aufgrund von Häusern, Stromleitungen, Tiefgaragen, Zäunen, o.ä. oft nicht möglich Bäume im Ganzen zu fällen. Dann ist es erforderlich den Baum stückweise abzutragen und ggfs. mit entsprechenden Abseiltechniken kontrolliert zu Boden zu bringen. Zugang zum Baum verschaffen wir uns meist per Seilklettertechnik, manchmal aber auch mittels Hubarbeitsbühne oder Kran. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und dem Aufwand der Abtragung wählen wir hierzu das für Sie preiswerteste Zugangsverfahren.